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Zuständigkeit
Wir sind zuständig für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene bis 27 Jahre und Eltern aus dem Landkreis RottalInn. Sie können sich selbstverständlich auch als Lehrer, Erzieher, Arzt oder als eine andere Bezugsperson eines Kindes an uns wenden.
Die Anliegen, mit denen sie zu uns kommen können, sind sehr unterschiedlich. Damit sie sich ein Bild darüber können, wann es sinnvoll ist, eine Beratung an unserer Einrichtung in Anspruch zu nehmen, folgen einige Beispiele.
Wir sind Ansprechpartner, wenn ihr Kind Auffälligkeiten in sozialen Beziehungen zeigt, wie
- Geschwisterrivalitäten,
- Kontaktschwierigkeiten oder
- aggressives Verhalten
- Verhaltensauffälligkeiten usw.
Genauso sind wir zuständig, wenn es Schwierigkeiten im Leistungsbereich des Kindes gibt, z.B.
- Probleme bei der Hausaufgabe
- Motivationsmangel
- Konzentrationsschwierigkeiten usw.
Wir sind eine Anlaufstelle bei Auffälligkeiten im Gefühlsbereich ihres Kindes, z.B.
- Selbstwertmangel,
- depressive Verstimmungen,
- Ängste,
- Selbstmordgedanken
Wir sind Ansprechpartner bei Störungen im Körperbereich, z.B. bei
Wir sind Ansprechpartner
- bei der Bewältigung von Trennung und Scheidung
- bei sexuellem Missbrauch
- bei Gewalterfahrungen
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